Sammelklage für
Kfz-Demontagebetriebe

Nachzahlung der Vergütung für das
Kfz-Recycling von 2002 bis 2017

Ein Projekt von unilegion – Europas führendem Anbieter für Sammelklagen.

Bekannt aus:

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Nachzahlung

Erhalten Sie eine nachträgliche Vergütung von bis zu 100 Euro oder mehr (zzgl. Zinsen) für jedes in den Jahren 2002 bis 2017 verwertete Altfahrzeug.

Starker Partner

Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Durchführung kartellrechtlicher Sammelklagen. Mehr als 4.000 Betriebe nehmen an unseren früheren Klagen teil.

Ohne Risiko

Unsere Sammelklage ist zu 100% finanziert - Sie tragen keinerlei Kosten und keinerlei Risiko.

Kaum Aufwand

Wir übernehmen die gesamte Steuerung der Sammelklage. Von Ihnen benötigen wir lediglich einen Nachweis über die verwerteten Altfahrzeuge.

Kartell der Automobilhersteller:

15 Jahre lang keine Vergütung für das Altfahrzeuge-Recycling

Zwischen 2002 und 2017 haben alle führenden Automobilhersteller ein illegales Kartell betrieben. Sie einigten sich insbesondere darauf, Demontagebetrieben in der ganzen EU und im Vereinigten Königreich im Zeitraum vom 29. Mai 2002 (bzw. bei einzelnen Herstellern später) bis 4. September 2017 keine Vergütung für das Recycling von Altfahrzeugen zu zahlen. Intern wurde dieses Vorgehen als „Strategie zur Nichtvergütung der Verwertung“ bezeichnet.

Aufgedeckt wurde das Kartell im Jahr 2019 durch Mercedes-Benz, das sich gegenüber der EU-Kommission als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein formelles Verfahren ein und führte im März 2022 Durchsuchungen bei mehreren Herstellern durch. Im April 2025 verhängte die EU-Kommission schließlich Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 458 Millionen Euro gegen die Hersteller.

Alle Hersteller haben das Kartell eingeräumt und die gegen sie verhängten Bußgelder akzeptiert.

Betroffen sind Fahrzeuge der Marken BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia (ab 2006), Jaguar/Land Rover (ab 2008), Mazda (ab 2006), Mercedes-Benz, Mitsubishi, Opel, Renault/Nissan, Stellantis (u.a. Citroën, Peugeot, Fiat, Jeep, Chrysler, Alfa Romeo, DS, Lancia, Maserati), Suzuki, Toyota, Volkswagen (VW, Audi, Seat, Škoda, Cupra, Porsche) sowie Volvo.

Es ist davon auszugehen, dass das Recycling der Altfahrzeuge der genannten Marken ohne die rechtswidrigen Absprachen angemessen von den Herstellern vergütet worden wäre. Mit unserer Sammelklage fordern wir daher nun die Nachzahlung dieser bis zu 15 Jahre lang vorenthaltenen Vergütung.

Hohes Nachzahlungs-potenzial

Die Teilnahme an der Sammelklage bietet Demontagebetrieben die Möglichkeit, erhebliche Nachzahlungen von den am Kartell beteiligten Automobilherstellern zu erhalten.

Die genaue Höhe der Nachzahlungen hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Anzahl der im jeweiligen Betrieb zwischen 2002 und 2017 verwerteten Fahrzeuge und der dafür ggf. erhaltenen Vergütung. Eine präzise Ermittlung erfolgt daher erst nach einer Auswertung der von den teilnehmenden Betrieben bereitgestellten Daten.

Bereits nach vorläufiger Einschätzung auf Grundlage öffentlicher Marktdaten geht unilegion allerdings davon aus, dass sich die durchschnittliche Nachzahlung für jedes einzelne in den 15 Jahren des Kartellzeitraums verwertete Fahrzeug auf bis zu 100 Euro und mehr belaufen dürfte. Hinzu kommen Zinsen, die sich bereits jetzt (je nachdem, wann innerhalb des Kartellzeitraums das Fahrzeug entsorgt wurde) auf 40% bis 120% (durchschnittlich ca. 80%) der eigentlichen Nachzahlung summieren.

Für einen Demontagebetrieb mit einem jährlichen Verwertungsvolumen von bspw. 1.000 Fahrzeugen ergäbe sich auf dieser Basis ein Nachzahlungsanspruch (für den gesamten Kartellzeitraum inkl. Zinsen) von ca. 2,7 Mio. Euro (= 100 Euro Schaden x 1.000 Fahrzeuge x 15 Jahre x 1,8 Zinsfaktor).

Teilnahmekonditionen: Transparent und fair

Keine Kosten, kein Risiko

Die Sammelklage ist vollständig finanziert. Teilnehmende Betriebe tragen keinerlei Kosten – weder für Anwälte noch für Ökonomen und auch nicht, falls das Verfahren verloren werden sollte.

Vergütung nur im Erfolgsfall

Nur wenn Schadensersatz gezahlt wird, erhält unilegion eine prozentuale Kommission aus dem erzielten Erlös. Der gesamte übrige Betrag wird an die Teilnehmer ausgezahlt.

Kommission abhängig von der Betriebsgröße

Die Höhe der Kommission richtet sich nach dem Recyclingvolumen des teilnehmenden Betriebs: Sie sinkt mit steigendem Volumen. Damit wird berücksichtigt, dass der Betreuungs- und Analyseaufwand von unilegion für kleine und große Betriebe ähnlich hoch ist - gleichzeitig soll aber die Teilnahme auch für kleinere Betriebe möglich bleiben.

Skalenvorteile für alle: Rabatt bei großer Gesamtbeteiligung

Je mehr Betriebe teilnehmen, desto geringer ist der Kommissionssatz für alle. Denn mit wachsender Gesamtgröße können die Kosten der Sammelklage auf mehr Schultern verteilt werden. Dieser Größenrabatt wird allen Teilnehmern gutgeschrieben.

Transparente Staffelung

Die genaue Kommissionstabelle sowie die Staffel für den Gesamtgrößenrabatt sind vollständig in der Teilnahmevereinbarung ausgewiesen. So ist für jeden Betrieb klar nachvollziehbar, welcher Satz gilt.

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unilegion: Risikofreie Sammelklagen für Unternehmen wegen Kartell-verstößen

unilegion ist ein unabhängiger Anbieter von Sammelklagen mit Sitz in München und weiteren Büros in Amsterdam (unilegion Stiftung), Mailand und Madrid. Wir sind als Rechtsdienstleister beim deutschen Bundesamt für Justiz registriert und unterliegen dessen Aufsicht.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Organisation kartellrechtlicher Sammelklagen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. In unseren Sammelklagen gegen das Lkw-Kartell, das Pflanzenschutzmittel-Kartell und das Wellpapp-Kartell bündeln wir die Schadensersatzansprüche von über 4.000 teilnehmenden Unternehmen aus acht EU-Mitgliedstaaten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Mio. Euro.

Unsere Sammelklagen sind stets vollständig finanziert und daher für die Teilnehmer mit keinerlei Risiko verbunden. Gleichzeitig ermöglicht uns diese finanzielle Ausstattung, renommierte, hochspezialisierte Anwälte und Wettbewerbsökonomen zu beauftragen und das Verfahren mit großem Einsatz bis zu einem erfolgreichen Abscbhluss zu führen.

Das schafft Waffengleichheit gegenüber den oft deutlich größeren Kartellanten auf der Gegenseite – und erhöht dort den Druck, sich mit uns auf eine Schadensersatzzahlung zu einigen.

Darüber hinaus stimmen wir uns regelmäßig mit europäischen und nationalen Wirtschafts- sowie Industrieverbänden der betroffenen Branchen ab, um eine möglichst breite und durchsetzungsstarke Allianz zu bilden.

unilegion verfolgt dabei konsequent ein rein erfolgsbasiertes Vergütungsmodell: Ausschließlich im Erfolgsfall erhält unilegion eine Kommission aus dem erzielten Erlös. Das garantiert eine vollständige Interessensübereinstimmung mit unseren Teilnehmern – denn unilegion gewinnt nur, wenn auch sie gewinnen.

Mehr Informationen über unilegion finden Sie auf unserer Website.

Presse zum Recycling-Kartell

Heute haben wir mehrere Automobilhersteller sanktioniert, die den Wettbewerb beim Recycling von Altfahr-zeugen verhindert haben. Diese Automobilhersteller hatten sich mehr als 15 Jahre lang abgesprochen, um die Bezahlung von Recyclingdienstleistungen zu vermeiden.
— Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, 31.03.2025
Konkret geht es um Fälle zwischen 2002 und 2017. Der Branchenverband Acea und 16 große Autohersteller haben den Angaben zufolge wettbewerbs-widrige Vereinbarungen getroffen. Es gab etwa Absprachen, wonach Unter-nehmen beispielsweise nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten.
— Süddeutsche Zeitung (online), 01.04.2025
Die Autobauer haben nach Einschätzung aus Brüssel abgesprochen, Auto-Demontagebetriebe nicht für die Demontage von nicht mehr fahrtüchtigen Autos zu bezahlen. [...]

Die Vorwürfe beziehen sich [...] auf einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren, von Mai 2002 bis September 2017.
— manager magazin (online), 01.04.2025

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